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Im Allgemeinen ist es nicht notwendig, während der Pilzsaison in den Herbstmonaten die Forstbehörde über den Waldbesuch und das Pilzsammeln zu informieren. Beeren und Pilze können für den Eigenverzehr ohne Voranmeldung gesammelt werden. Es ist allerdings ratsam, sich genau über die verzehrbaren Pilze und Beeren im Vorfeld zu informieren. Ebenso kann geraten werden, sich eventuell eine Wegekarte des jeweiligen Forstreviers zu besorgen, um sich orientieren zu können. Pilzsammler sind dazu angehalten, ihr Fahrzeug entweder auf den Waldparkplätzen zu parken oder es am Waldrand abzustellen.