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Die Treuhandwälder werden allgemein zu den staatlich bewirtschafteten Forsten gezählt. Man versteht darunter die Waldgebiete, die im Zuge der DDR-Bodenreform enteignet wurden und in Volkseigentum überführt wurden. Diese sind der Treuhand übergeben worden. Geleitet durch die bundeseigene Bodenverwertungs- und –Verwaltung GmbH (BVVG) soll zusehends eine Privatisierung jener Treuhandwaldgebiete vorgenommen werden. Historisch bedingt findet man diese Treuhandwälder in den neuen Bundesländern. Dementsprechend befinden sich Treuhandwälder in Berlin-Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern, Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen.