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Der Kommunalfriedhof stellt eine Form des normalen Friedhofs dar. Im Gegensatz zu solchen Friedhöfen, welche von einer Glaubensgemeinschaft getragen werden, befindet sich der Kommunalfriedhof in der Hand einer Kommune (z. B. Stadt, Gemeinde). Insofern ist ein Kommunalfriedhof im Allgemeinen nicht in kirchlichem Gemeindebesitz. Grundlegend ist aber, dass das kommunale Bestattungswesen regelmäßig als gemeinsame Angelegenheit von Staat und Religionsgemeinschaft zu verstehen ist, da auch auf einem kommunalen Friedhof religiöse Bestattungsfeiern stattfinden können. Welche Friedhöfe sich im jeweiligen Ort in kommunaler Trägerschaft befinden, kann man normalerweise beim zuständigen Friedhofsamt erfahren.