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Gemäß den gesetzlichen Rahmenbedingungen nach § 19 des Umsatzsteuergesetzes verfügt ein Unternehmen mit wenigen Umsätzen über die Option, die Kleinunternehmerregelung in Anspruch zu nehmen. Das bedeutet, dass der Kleinunternehmer auf die Erhebung der Umsatzsteuer auf seinen Rechnungen verzichtet. Der Gesamtumsatz darf dann derzeit 17.500 Euro im Kalenderjahr nicht überschreiten.