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Im Allgemeinen verwendet man beide Begriffe synonym, wobei Erbpacht als umgangssprachliche Form für das Erbbaurecht genutzt wird. Im ursprünglichen Sinne besteht allerdings ein Unterschied zwischen den Begriffen: Die Erbpacht bezeichnet eigentlich ein zeitlich unbefristetes Nutzungsrecht an landwirtschaftlich genutzten Flächen, wobei diese ehemalige Form der Bewirtschaftung von Land in Deutschland nicht mehr üblich ist. Daher wurde die Erbpacht allgemein auf das Erbbaurecht an Baugrundstücken übertragen.