ortsdienst.de bietet:

Aktuelle Adressen, Kontakte, Öffnungszeiten und Telefonnummern von Ämtern, Behörden, Gewerben. Angebote aus Freizeit, Kultur, Tourismus, Sport, Verein uvm.!


alle Ämter und Behörden in Ihrem Ort
regionale und saisonale Events/Veranstaltungen
Kleinanzeigen, Tickets, Hotels, Verbraucherzentrale
Topaktuelle Listung von TÜV, DEKRA, Zulassungsstelle
neueste Trends: Biobauern und Biohöfe in Ihrer Umgebung

Das Branchenbuch ortsdienst.de ist jetzt auch über Facebook zu erreichen!

Grundbuchamt - Häufige Fragen

Was versteht man unter Erbbaurecht?

Achtung! Hinweise beachten:
Das auf ortsdienst.de enthaltene Angebot umfasst... weiterlesen

Der Begriff Erbbaurecht ist auch als Erbpacht bekannt. Die Erbpacht bzw. das Erbbaurecht wird entsprechend im Erbbaurechtsgesetz (ErbbauRG) geregelt. Der Erbbauberechtigte besitzt somit das Recht, auf einem Grundstück ein Bauwerk zu errichten bzw. zu unterhalten, wenn er das Entgelt des Erbbauzinses regelmäßig entrichtet. Im  so genannten Erbbaugrundbuch wird die Einigung zwischen Eigentümer und Erbbauberechtigtem festgehalten. Das Erbbaurecht besteht allerdings nicht unbefristet, sondern erlischt beim Ablauf der zwischen Eigentümer und Erbbauberechtigten vereinbarten Zeit. Allerdings ist der Erbbauberechtigte dann normalerweise nicht gezwungen das Bauwerk vom Grundstück zu entfernen, sondern wird entsprechend des Gebäudewertes vergütet.

Antwort bewerten:
(0)

Dazu passende Fragen:

41 - 60 von 94
Kostenloser Branchenbucheintrag
 
über 500.000 Einträge im Verzeichnis
dank besserer Platzierung endlich gefunden werden!
eigene Firmen­präsentation gestalten
Basiseintrag kostenlos!
Jetzt kostenfrei registrieren