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Wohnungseigentum beinhaltet zunächst die Komponente Sondereigentum. Damit wird das das Recht bezeichnet, an einer Wohnung oder nicht zu Wohnzwecken genutzten Räumlichkeiten wie Geschäftsräumen oder Lagerräumen Eigentum zu haben. Ein weiterer Bestandteil ist der Miteigentumsanteil am Gemeinschaftseigentum, also etwa an Teilen oder Einrichtungen des Gebäudes (Außenwände, Dach, Strom- oder Wasserleitungen). Zusätzlich gehört zum Wohnungseigentum auch das Mitgliedschaftsrecht in einer Wohnungseigentümergemeinschaft, wobei über die in der Regel ein Verwalter bestellt wird, der wesentliche Verwaltungsarbeiten im Zusammenhang mit dem Wohnungseigentum regelt.