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Inkassobüro - Häufige Fragen

Dürfen Inkassounternehmen bei gerichtlichen Mahnverfahren tätig werden?

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Ja, Unternehmen der Inkassobranche werden bei gerichtlichen Mahnverfahren tätig. Es zählt zu den typischen Arbeitsmethoden von Inkassobüros, für die Begleichung von Forderungen beim Gläubiger auch gerichtliche Mahnbescheide und Vollstreckungsbescheide zu veranlassen. Seit dem Inkrafttreten des Rechtsdienstleistungsgesetzes (RDG) im Jahr 2008 werden Inkassounternehmen regelmäßig im Rahmen von gerichtlichen Mahnverfahren tätig. Hierbei arbeiten Inkassounternehmen in der Regel mit Gerichtsvollziehern u. a. zusammen.

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