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Ja, in Deutschland existieren so genannte Jugendarrestanstalten, über die die Vollstreckung von Straftaten realisiert wird, die noch nicht im Bereich einer Jugendstrafe liegen. Diese Einrichtungen bieten Platz für jugendliche und heranwachsende Straftäter. Neben der Strafverbüßung steht bei Jugendarrestanstalten die pädagogische Betreuung im Vordergrund, weshalb der Freiheitsentzug getrennt von den Justizvollzugsanstalten für Erwachsene stattfindet.
Neben den Arrestanstalten gibt es noch Jugendstrafanstalten: Hierbei handelt es sich um Einrichtungen des Jugendstrafvollzugs für Straftäter bis zum 24. Lebensjahr, in denen die Häftlinge durch sozialpädagogische und psychotherapeutische Angebote sowie Ausbildungsoptionen auf ihrem Weg zur Resozialisierung unterstützt werden sollen. Jugendstrafanstalten dienen im Gegensatz zu den Arrestanstalten dem Strafvollzug.