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In Deutschland wird eine rechtswidrig begangene Tat mit einer Freiheitsstrafe geahndet, deren Verbüßung in den jeweiligen Einrichtungen des Justizvollzugs stattfindet. Es gibt in einigen Ausnahmefällen Freiheitsstrafen von weniger als sechs Monaten, ansonsten liegt die so genannte zeitlich begrenzte Freiheitsstrafe bei einer Dauer von maximal 15 Jahren. Darüber hinaus existiert noch die lebenslange Freiheitsstrafe, die einen Freiheitsentzug von mindestens 15 Jahren nach sich zieht. Ein Grundgedanke des deutschen Strafvollzugs ist es, das Vollzugsziel Resozialisierung im Rahmen der jeweiligen Freiheitsstrafe zu erreichen.