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Die Straßenreinigung zu organisieren, ist vielerorts Aufgabe des Tiefbau- oder Straßenbauamtes. Die dabei anfallenden Kosten werden normalerweise durch die Straßenreinigungsgebühren gedeckt, für die wiederum meist die Kämmerei zuständig ist. Als Finanzverwaltung einer Kommune kümmert sich die Kämmerei regelmäßig um die Erhebung von örtlichen Steuern, Beiträgen und Gebühren. In diesem Zusammenhang werden auch die Straßenreinigungsgebühren allgemein von der Kämmerei verwaltet. Vielerorts gibt es darüber hinaus Straßenreinigungsordnungen, welche Aufschluss über die Anliegerpflicht zur Reinigungs-, Räum- und Streupflicht geben.