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Kämmerei - Häufige Fragen

Für welche Veranstaltungen wird die Vergnügungsteuer erhoben?

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Die Vergnügungsteuer als eine kommunale Aufwandsteuer richtet sich im Allgemeinen nach der örtlichen Gebührensatzung sowie nach den gesetzlichen Grundlagen auf Länder- und Bundesebene. Wenngleich die Vergnügungsteuererhebung regional variieren kann, können doch beispielhaft die folgenden Veranstaltungen als vergnügungsteuerpflichtig angeführt werden: Tanz- und Musikveranstaltungen, Filmvorführungen und Erotikmessen. Für private oder geschlossene Veranstaltungen (z. B. Familienfeiern, Vereinsfestlichkeiten) wird in vielen Orten Deutschlands jedoch keine Vergnügungsteuer erhoben.

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