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Kämmerei - Häufige Fragen

Was ist eine Aufwandsteuer?

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Die Aufwandsteuer wird im Allgemeinen in Abhängigkeit von der Einkommensverwendung erhoben und knüpft meist im Gegensatz zu den Verbrauchsteuern an den Besitz von Gütern an. Neben den Gemeindesteuern werden regelmäßig auch Verbrauch- und Aufwandsteuern von der jeweiligen Kommune erhoben. Bekannte Aufwandsteuern sind beispielsweise die Zweitwohnungssteuer, die Spielautomatensteuer und die Hundesteuer. Regelmäßig kümmert sich die Finanzabteilung einer Kommunalverwaltung (z. B. Stadt, Gemeinde, Landkreis) um die Erhebung von Steuern, so auch der Aufwandsteuern. Insofern kann man sich regelmäßig bei Fragen zu Aufwandsteuern an die zuständige Kämmerei oder die Stadtkasse wenden.

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Dazu passende Fragen:

Warum gibt es die zentrale Behördenrufnummer 115?

Die neue einheitliche Behördenrufnummer soll die Fragen von BürgerInnen auf standardisierte und übergreifende Weise beantworten. Am 24. März 2009 startete das Pilotprojekt der zentralen Behördenrufnummer 115 in vielen Modellregionen Deutschlands. Sowohl regionale Behörden als auch Bundesbehörden nehmen daran teil. Beim Anruf der Behördenrufnummer kann man sich über Leistungen aus dem gesamten Dienstleistungskatalog der Kommune informieren: Personalausweis beantragen, Kraftfahrzeug anmelden bzw. ummelden, Reisepass beantragen, Wohnsitz ummelden, Eheschließung anmelden, Führungszeugnis beantragen, Gewerbe anmelden uvm. Der Anruf bei der einheitlichen Behördenrufnummer 115 kostet durchschnittlich 7-14 Cent/ Minute aus dem deutschen Festnetz (Angaben ohne Gewähr).

Kann ich das Branchenportal ortsdienst weiterentwickeln?

Jederzeit! Das Branchenbuch ortsdienst entwickelt sich ständig weiter – und daran können Sie aktiv mitarbeiten. Wenn Ihnen also auffällt, dass ein Amt oder eine Behörde, der Sportverein um die Ecke, eine berühmte Grünanlage oder Kirche in Ihrem Ort oder das nächste Einkaufszentrum in unserem Verzeichnis fehlen: Geben Sie uns über den Button „Institution melden“ einen Hinweis! Nach kurzer Prüfung erscheint Ihre gemeldete Institution dann online. Dies gilt im Übrigen auch für Gewerbetreibende! Wenn Sie mit Ihrem Unternehmen bisher nicht bei ortsdienst gemeldet sind, können Sie dies über den Button „Ihre Firma anmelden“ jetzt ändern und von zahlreichen Vorteilen unseres Portals profitieren.

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