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Die Zweitwohnungsteuer ist als eine gängige Kommunalsteuer kenntlich zu machen. Auch als Nebenwohnsitzsteuer bekannt, soll sie das Besitzen oder Mieten einer Wohnung neben der eigentlichen Hauptwohnung besteuern. Bemessungsgrundlage für die Zweitwohnungssteuer stellt im Allgemeinen die Jahreskaltmiete der Wohnung dar, welche die Person innehat. In der Regel wird aber nicht die Wohnfläche in der jeweiligen Steuerfestsetzung hinzugezogen. Die Steuersätze der Zweitwohnungssteuer können normalerweise regional variieren. Daher kann empfohlen werden, sich über die genaue Steuerfestsetzung am Ort des Nebenwohnsitzes bei der dortigen Kämmerei oder Kassenverwaltung zu informieren.