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Kämmerei - Häufige Fragen

Kann man bei der Kämmerei einen Widerspruch zur Erhebung kommunaler Steuern einlegen?

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Die Erhebung von Steuern, Beiträgen und Gebühren auf Ortsebene wird normalerweise vom Kämmereiamt koordiniert. Im Rahmen der Finanzverwaltung sowie der Haushaltsplanung stellen Kommunalabgaben durch die Bürger wesentliche Punkte dar. Vielerorts zählen Gewerbe-, Grund- und Hundesteuer zu den gängigen Kommunalabgaben. Sollte man Fragen zum Steuerbescheid haben, kann man sich an die zuständige Kämmerei wenden. Dort kann man ausführliche Informationen zur detaillierten Steuererhebung erhalten. Insofern ist normalerweise auch die Kämmerei im Falle eines Widerspruchverfahrens zuständig.

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