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Kämmerei - Häufige Fragen

Sind für eine Vereinsveranstaltung Vergnügungsteuern zu entrichten?

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Die Vergnügungsteuer kann allgemein als eine örtliche Aufwandsteuer verstanden werden, deren Aufkommen der Kommune zugutekommt. Typische Formen der Vergnügungsteuer sind beispielsweise die Kartensteuer für Tanzveranstaltungen oder Filmvorführungen sowie die Spielgerätesteuer. Die genaue Bemessungsgrundlage und den Steuergegenstand kann man normalerweise der Gebührensatzung der jeweiligen Stadt oder Gemeinde entnehmen. Vielerorts sind allerdings private Feierlichkeiten oder geschlossene Veranstaltungen von der Vergnügungsteuer befreit. Dazu zählen beispielsweise Familienfeiern oder Vereinsveranstaltungen. Bei Fragen zur Vergnügungsteuererhebung kann man sich regelmäßig an die zuständige Kämmerei wenden.

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