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Die Kartensteuer stellt eine besondere Form der Vergnügungsteuer dar. Bei der Vergnügungsteuer handelt es sich wiederum um eine örtliche Aufwandsteuer, die auf Stadt- oder Gemeindeebene erhoben wird. Da die Erhebung der Vergnügungsteuer den Kommunen obliegt, wird auch die Kartensteuer nicht in jedem Ort Deutschlands erhoben. Die Kartensteuer soll entgeltpflichtige Veranstaltungen besteuern, wie zum Beispiel Tanzveranstaltungen oder Filmvorführungen. Meist kalkuliert man die Kartensteuer in den Preis der Eintrittskarte mit ein. Die Höhe der Kartensteuer wird in erster Linie durch die Kommune bestimmt, wobei sich der Steuerbetrag auch nach Preis oder Anzahl der Eintrittskarten oder nach dem Platzangebot des Veranstaltungsortes richten kann.