ortsdienst.de bietet:

Aktuelle Adressen, Kontakte, Öffnungszeiten und Telefonnummern von Ämtern, Behörden, Gewerben. Angebote aus Freizeit, Kultur, Tourismus, Sport, Verein uvm.!


alle Ämter und Behörden in Ihrem Ort
regionale und saisonale Events/Veranstaltungen
Kleinanzeigen, Tickets, Hotels, Verbraucherzentrale
Topaktuelle Listung von TÜV, DEKRA, Zulassungsstelle
neueste Trends: Biobauern und Biohöfe in Ihrer Umgebung

Das Branchenbuch ortsdienst.de ist jetzt auch über Facebook zu erreichen!

Kämmerei - Häufige Fragen

Was ist die Kartensteuer?

Achtung! Hinweise beachten:
Das auf ortsdienst.de enthaltene Angebot umfasst... weiterlesen

Die Kartensteuer stellt eine besondere Form der Vergnügungsteuer dar. Bei der Vergnügungsteuer handelt es sich wiederum um eine örtliche Aufwandsteuer, die auf Stadt- oder Gemeindeebene erhoben wird. Da die Erhebung der Vergnügungsteuer den Kommunen obliegt, wird auch die Kartensteuer nicht in jedem Ort Deutschlands erhoben. Die Kartensteuer soll entgeltpflichtige Veranstaltungen besteuern, wie zum Beispiel Tanzveranstaltungen oder Filmvorführungen. Meist kalkuliert man die Kartensteuer in den Preis der Eintrittskarte mit ein. Die Höhe der Kartensteuer wird in erster Linie durch die Kommune bestimmt, wobei sich der Steuerbetrag auch nach Preis oder Anzahl der Eintrittskarten oder nach dem Platzangebot des Veranstaltungsortes richten kann.

Antwort bewerten:
(0)

Dazu passende Fragen:

61 - 80 von 94
Kostenloser Branchenbucheintrag
 
über 500.000 Einträge im Verzeichnis
dank besserer Platzierung endlich gefunden werden!
eigene Firmen­präsentation gestalten
Basiseintrag kostenlos!
Jetzt kostenfrei registrieren