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Die Spielautomatensteuer ist als eine örtliche Aufwandsteuer, im Besonderen als Form der Vergnügungsteuer zu verstehen. Da es sich hierbei um eine Kommunalabgabe handelt, ist die Erhebung der Spielautomatensteuer in erster Linie abhängig vom Kommunalabgabengesetz der Bundesländer. Daher ist nicht in jeder Stadt oder Gemeinde Deutschlands davon auszugehen, dass die Spielautomatensteuer die gleiche Höhe hat. Allgemein findet man die Informationen zur Erhebung der Spielautomatensteuer in der bestehenden Gebührenordnung des Ortes bzw. im bestehenden Kommunalabgabengesetz des jeweiligen Bundeslandes. Über die Höhe der Spielautomatensteuer in der Gemeinde kann man sich bei der zuständigen Kämmerei informieren.