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In der Regel sind die lokalen Vermessungs- und Katasterämter mit dieser Aufgabe betraut. Insofern kann man sich als Bürger an diese Behörden wenden. Meist möchten Grundstücks- oder Liegenschaftsinhaber beim Vermessungsamt einen Auszug aus der Liegenschaftskarte erfragen bzw. beantragen. Welche Formalitäten man hierfür beachten muss und welche Gebühren unter Umständen anfallen, kann man beim zuständigen Kataster- oder Vermessungsamt erfragen.