| Was bedeutet ADKV und welche Aufgaben übernimmt sie?Achtung! Hinweise beachten: Das auf ortsdienst.de enthaltene Angebot umfasst lediglich die Auflistung von Adress- und Kontaktdaten von Institutionen wie Behörden oder sonstigen Einrichtungen sowie die an die Allgemeinheit gerichtete Zurverfügungstellung von Informationen. Es handelt sich dabei um ein Angebot eines privaten Unternehmens. ortsdienst.de ist keine Behörde und bietet deshalb auch keinerlei Service- oder sonstigen Leistungen von Behörden an. Insbesondere kann ortsdienst.de keinerlei Auskünfte zu individuellen Verwaltungsangelegenheiten oder -verfahren erteilen. Bitte wenden Sie sich mit Ihren diesbezüglichen Fragen unmittelbar an die für Ihr Anliegen zuständige Stelle bzw. Behörde. Zudem bietet ortsdienst.de keinerlei Rechtsberatung in individuellen Fällen an. Soweit auf ortsdienst.de Rechtsfragen behandelt werden, handelt es sich stets nur um eine an die Allgemeinheit gerichtete Darstellung und Erörterung, unabhängig vom jeweiligen Einzelfall. Bitte wenden Sie sich mit Ihren diesbezüglichen Fragen an einen Rechtsanwalt Ihres Vertrauens oder sonstige, für die individuelle Rechtsberatung im Einzelfall zuständigen Stellen. Für die Richtigkeit und Vollständigkeit der auf ortsdienst.de aufgeführten Informationen wird keine Haftung übernommen. Bitte beachten Sie zusätzlich unsere AGB.... weiterlesen |
Das ist die Arbeitsgemeinschaft Deutscher Kunstvereine. Sie vertritt die Interessen der deutschen Kunstvereine und fördert gemeinsame Projekte. Alle Kunstvereine, deren zentrales Anliegen die öffentliche Präsentation und Vermittlung zeitgenössischer Kunst ist, können Mitglied in der Arbeitsgemeinschaft Deutscher Kunstvereine werden. Wenn Kunstvereine ihre Mitgliedschaft in der ADKV anstreben, sollten sie sich unbedingt auf dem Feld der zeitgenössischen Kunst allgemein verdient gemacht haben und dabei nicht nur ihre eigenen Mitglieder bevorzugen. Außerdem sollte es sich bei ihrer Arbeit um ein traditionell bürgerschaftliches Engagement handeln. Erst nach einer mindestens dreijährigen Vereinstätigkeit und anerkannten Gemeinnützigkeit kann ein Kunstverein unter dem Dach des ADKV aufgenommen werden.