| Muss man dem Lieferservice Trinkgeld geben?Achtung! Hinweise beachten: Das auf ortsdienst.de enthaltene Angebot umfasst lediglich die Auflistung von Adress- und Kontaktdaten von Institutionen wie Behörden oder sonstigen Einrichtungen sowie die an die Allgemeinheit gerichtete Zurverfügungstellung von Informationen. Es handelt sich dabei um ein Angebot eines privaten Unternehmens. ortsdienst.de ist keine Behörde und bietet deshalb auch keinerlei Service- oder sonstigen Leistungen von Behörden an. Insbesondere kann ortsdienst.de keinerlei Auskünfte zu individuellen Verwaltungsangelegenheiten oder -verfahren erteilen. Bitte wenden Sie sich mit Ihren diesbezüglichen Fragen unmittelbar an die für Ihr Anliegen zuständige Stelle bzw. Behörde. Zudem bietet ortsdienst.de keinerlei Rechtsberatung in individuellen Fällen an. Soweit auf ortsdienst.de Rechtsfragen behandelt werden, handelt es sich stets nur um eine an die Allgemeinheit gerichtete Darstellung und Erörterung, unabhängig vom jeweiligen Einzelfall. Bitte wenden Sie sich mit Ihren diesbezüglichen Fragen an einen Rechtsanwalt Ihres Vertrauens oder sonstige, für die individuelle Rechtsberatung im Einzelfall zuständigen Stellen. Für die Richtigkeit und Vollständigkeit der auf ortsdienst.de aufgeführten Informationen wird keine Haftung übernommen. Bitte beachten Sie zusätzlich unsere AGB.... weiterlesen |
Man ist grundsätzlich nicht dazu verpflichtet, beim Erhalt des bestellten Essens auch Trinkgeld zu geben. Dies ist unabhängig davon, ob der jeweilige Lieferservice Anfahrtskosten berechnet oder nicht. Wenn man mit der Lieferdauer, der Freundlichkeit des Lieferboten und dem allgemeinen Service sehr zufrieden ist, kann man selbstverständlich Trinkgeld geben. Die Höhe des Trinkgeldes liegt natürlich im eigenen Ermessen, üblich sind allerdings zwischen 5 % und 10 % des Rechnungsbetrages. Wenn der Rechnungsbetrag deutlich über 10-15 Euro liegt, wird häufig etwas weniger Trinkgeld gezahlt.