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Mahngericht - Häufige Fragen

Wie bekommt man als Gläubiger einen Vollstreckungsbescheid?

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Wählt der Gläubiger das amtliche Mahnverfahren zur Durchsetzung einer Forderung, so ist zunächst ein entsprechender schriftlicher Antrag vor dem zuständigen Amtsgericht bzw. Mahngericht zu stellen. Liegen die notwendigen Voraussetzungen (Auflistung der Forderung, Nebenforderungen, Zinsen, Gebühren) vor, wird daraufhin das Mahnverfahren eingeleitet und dem Schuldner ein Mahnbescheid übersandt. Wird diesem nicht oder nicht rechtzeitig seitens des Schuldners widersprochen, kann das zuständige Gericht auf Antrag des Gläubigers einen Vollstreckungsbescheid erlassen. Wird kein Einspruch eingelegt, wird dieser Bescheid rechtskräftig und kann als Grundlage für die Eintreibung der Forderung verwendet werden. 

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