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Ordnungsamt - Häufige Fragen

Für welche Veranstaltungen gibt es eine Anzeigepflicht?

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Diese Frage kann nicht pauschal beantwortet werden. Je nach Gemeinde oder Stadt können die Vorschriften zur Anzeige von Versammlungen voneinander abweichen. Generell sind öffentliche Veranstaltungen den zuständigen Behörden – also in der Regel den Ordnungsämtern – rechtzeitig vor Beginn anzuzeigen. Ausnahmen gibt es häufig bei unregelmäßig stattfindenden Tanzveranstaltungen, bei kleineren Festen (z.B. in Vereinen oder Kleingartenkolonien) oder Musik- und Sportevents. Im Zweifel kann man bei der jeweiligen Behörde vorab nachfragen, ob die geplante Veranstaltung anzuzeigen ist oder nicht. 

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