| Welche Behörde kümmert sich um Parkverstöße?Achtung! Hinweise beachten: Das auf ortsdienst.de enthaltene Angebot umfasst lediglich die Auflistung von Adress- und Kontaktdaten von Institutionen wie Behörden oder sonstigen Einrichtungen sowie die an die Allgemeinheit gerichtete Zurverfügungstellung von Informationen. Es handelt sich dabei um ein Angebot eines privaten Unternehmens. ortsdienst.de ist keine Behörde und bietet deshalb auch keinerlei Service- oder sonstigen Leistungen von Behörden an. Insbesondere kann ortsdienst.de keinerlei Auskünfte zu individuellen Verwaltungsangelegenheiten oder -verfahren erteilen. Bitte wenden Sie sich mit Ihren diesbezüglichen Fragen unmittelbar an die für Ihr Anliegen zuständige Stelle bzw. Behörde. Zudem bietet ortsdienst.de keinerlei Rechtsberatung in individuellen Fällen an. Soweit auf ortsdienst.de Rechtsfragen behandelt werden, handelt es sich stets nur um eine an die Allgemeinheit gerichtete Darstellung und Erörterung, unabhängig vom jeweiligen Einzelfall. Bitte wenden Sie sich mit Ihren diesbezüglichen Fragen an einen Rechtsanwalt Ihres Vertrauens oder sonstige, für die individuelle Rechtsberatung im Einzelfall zuständigen Stellen. Für die Richtigkeit und Vollständigkeit der auf ortsdienst.de aufgeführten Informationen wird keine Haftung übernommen. Bitte beachten Sie zusätzlich unsere AGB.... weiterlesen |
Wer in Städten oder Gemeinden sein Fahrzeug falsch parkt, muss neben einem Bußgeldbescheid bzw. entsprechenden Verwarngeldern auch mit dem Abschleppen des Vehikels rechnen. In der Regel sind hierfür die jeweiligen Ordnungsämter (z.B. die Abteilung Verkehrsüberwachung) zuständig, sodass man sich mit diesbezüglichen Anliegen – z.B. zu Kostenbescheiden, Verwarnungsgeldern, Abschleppkosten etc. – an diese Behörde wenden kann.
Übrigens: In vielen Regionen Deutschlands führt das Ordnungsamt eine eigenständige Abteilung mit der Bezeichnung „Bußgeldstelle“ – hierhin kann man sich in Bezug auf schriftliche Verwarnungen, Verwarngelder oder Einsprüche wenden.