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Ordnungsamt - Häufige Fragen

Wie kann man sich bei Ruhestörungen oder Lärmbelästigungen verhalten?

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Bei Ruhestörungen bzw. anhaltenden Lärmbelästigungen kann das Ordnungsamt tätig werden.  

Viele Bürger sind davon betroffen, dass umliegende Gewerbebetriebe einen erhöhten Lärmpegel aufweisen, Nachbarn die vorgeschriebenen Ruhezeiten nicht einhalten oder dauerhafter Baustellenlärm die Lebensqualität stark beeinträchtigt.  

Allerdings: Häufig kann bereits ein klärendes und freundliches Gespräch mit den betroffenen Parteien dazu betragen, die Lärmbeeinträchtigungen auf ein geringes Maß zu reduzieren und den nachbarschaftlichen Frieden zu wahren. Sind die Konflikte nicht beizulegen und ist die entsprechende Zuständigkeit der Behörde gegeben, kann man auch das Ordnungsamt bzw. die nächste Polizeidienststelle über die Ruhestörungen/ Lärmbelästigungen informieren. Die Behörden bieten über ihre Internetauftritte häufig Formulare an, über die man den Sachverhalt unkompliziert online melden kann. 

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