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Patentamt - Häufige Fragen

Ich wohne im Ausland und will ein Patent beantragen. Geht das?

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Grundsätzlich ist es natürlich möglich, vor dem Deutschen Patent- und Markenamt ein Patent anzumelden, auch wenn man im Ausland wohnt. Allerdings muss, wer über keinen Wohnsitz in der Bundesrepublik verfügt, die Beantragung regelmäßig mithilfe eines Anwalts durchführen bzw. sich für die Patentanmeldung von einem Anwalt vertreten lassen. Werden dazu weitere Informationen benötigt, kann man sich direkt an die Dienststellen der Behörde wenden.

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