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Patentamt - Häufige Fragen

Seit wann gibt es in Deutschland das Patentamt?

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Schon im Jahre 1877 wurde für das Deutsche Kaiserreich eine erste Patentbehörde eingerichtet. Entsprechend dem neuen Patentgesetz von 1877 sollte die Institution gebildet werden, die als Kaiserliches Patentamt in Berlin errichtet wurde. In diesem Patentamt wurde am 2. Juli 1877 das erste Patent in Deutschland bewilligt. Patentinhaber war der Erfinder Johann Zeltner von der Nürnberger Ultramarin-Fabrik, der ein Patent für das Herstellungsverfahren von roter Ultramarinfarbe beantragt hatte. Bis 1945 trug die Behörde den Namen „Reichspatentamt“, danach bestand sie als das Deutsche Patentamt weiter. Im Jahr 1998 ist der Name in „Deutsches Patent- und Markenamt“ geändert worden.

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