| Welche Aufgaben hat denn das Deutsche Patent- und Markenamt?Achtung! Hinweise beachten: Das auf ortsdienst.de enthaltene Angebot umfasst lediglich die Auflistung von Adress- und Kontaktdaten von Institutionen wie Behörden oder sonstigen Einrichtungen sowie die an die Allgemeinheit gerichtete Zurverfügungstellung von Informationen. Es handelt sich dabei um ein Angebot eines privaten Unternehmens. ortsdienst.de ist keine Behörde und bietet deshalb auch keinerlei Service- oder sonstigen Leistungen von Behörden an. Insbesondere kann ortsdienst.de keinerlei Auskünfte zu individuellen Verwaltungsangelegenheiten oder -verfahren erteilen. Bitte wenden Sie sich mit Ihren diesbezüglichen Fragen unmittelbar an die für Ihr Anliegen zuständige Stelle bzw. Behörde. Zudem bietet ortsdienst.de keinerlei Rechtsberatung in individuellen Fällen an. Soweit auf ortsdienst.de Rechtsfragen behandelt werden, handelt es sich stets nur um eine an die Allgemeinheit gerichtete Darstellung und Erörterung, unabhängig vom jeweiligen Einzelfall. Bitte wenden Sie sich mit Ihren diesbezüglichen Fragen an einen Rechtsanwalt Ihres Vertrauens oder sonstige, für die individuelle Rechtsberatung im Einzelfall zuständigen Stellen. Für die Richtigkeit und Vollständigkeit der auf ortsdienst.de aufgeführten Informationen wird keine Haftung übernommen. Bitte beachten Sie zusätzlich unsere AGB.... weiterlesen |
Das Aufgabenspektrum dieser Behörde ist recht vielfältig. Zum einen sorgt das Deutsche Patent- und Markenamt natürlich für den gewerblichen Rechtsschutz, indem bestimmte Erfindungen, Muster oder Marken im Rahmen von Patentanmeldungen oder vergleichbaren Verfahren geschützt werden können. Zum anderen hat das Amt gegenüber der Öffentlichkeit insbesondere die Aufgabe, über gültige Schutzrechte zu informieren. Als Dienstleister zum Schutz des geistigen Eigentums obliegt dem Patentamt überdies die Verwaltung sämtlicher mit den Patentanmeldungen zusammenhängenden Angelegenheiten.