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Pflegedienst - Häufige Fragen

Was ist Kurzzeitpflege?

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Kurzzeitpflege wird häufig dazu genutzt, den Ausfall eines pflegenden Angehörigen zu überbrücken. Denn pflegende Angehörige werden unter Umständen auch einmal krank oder nehmen Urlaub. Auch eine anstehende Kur kann Anlass für die pflegende Person sein den Angehörigen in Kurzzeitpflege unterzubringen. Meist wird dann ein Heimplatz in Anspruch genommen. Anspruch auf Kurzzeitpflege haben Pflegebedürftige mit mindestens Pflegegrad 2. Der Anspruch ist auf acht Wochen pro Kalenderjahr beschränkt. Die Kurzzeitpflege nutzen beispielsweise auch Menschen nach einem Krankenhausaufenthalt, die noch für eine relativ kurze Zeit vollstationär gepflegt werden müssen. Bei der Vermittlung eines geeigneten Kurzzeitpflegeplatzes sind zum einen die Einrichtungen selbst sowie die Kommunen oder freie Träger wie die beispielsweise AWO oder Caritas behilflich. Jedoch ist in jedem Fall anzuraten vorher mit der Pflegekasse Kontakt aufzunehmen.

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