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Das Presserecht ist Teil des Medienrechtes. Es befasst sich mit den rechtlichen Rahmenbedingungen des Pressewesens. In der Bundesrepublik Deutschland verfügen die Bundesländer über die Gesetzgebungskompetenz des Pressewesens. Demnach ist das Presserecht auf Bundeslandebene angesiedelt und wird über das jeweilige Landespressegesetz geregelt. Noch bis 2006 konnte der Bund ein Presserechtsrahmengesetz erlassen, was jedoch seit der Föderalismusreform nicht mehr möglich ist. Wenngleich die meisten Regelungen der länderspezifischen Pressegesetze ähnlich sind, besteht jedoch kein deutschlandweit einheitliches Pressegesetz.