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Der Presseausweis dient dem Nachweis der hauptberuflichen Journalistentätigkeit gegenüber Behörden, Unternehmen und der Polizei. Dieses Dokument wird nur von bestimmten journalistischen Organisationen ausgestellt (z. B. Deutscher Journalisten-Verband DJV). Die Pressestelle ist nicht für das Ausstellen von Presseausweisen verantwortlich. Allerdings kann die Pressestelle mit der Vorlage des Presseausweises durch den jeweiligen Journalisten einwandfrei den Medienvertreter als professionellen Journalisten erkennen.