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Die Geschichte des Amtsblatts reicht vermutlich bis in das 18. Jahrhundert zurück. Als wohl ältestes Amtsblatt erschienen ab 1750 die Schleswig-Holsteinischen Anzeigen. Im Jahr 1811 begann die preußische Regierung mit der wöchentlichen Herausgabe von Amtsblättern. Diese entstanden für die preußischen Regierungsbezirke. Die Amtsblätter umfassten unter anderem Informationen zu Verordnungen, Auktionen, Konkursen, Ordensverleihungen oder Beamtenernennungen. Kirchliche Amtsblätter der Bistümer erschienen ebenfalls seit dem mittleren 19. Jahrhundert. Zu den ältesten kirchlichen Amtsblättern zählen diejenigen der Bistümer Eichstätt und Limburg sowie das Gesetz- und Verordnungsblatt für die Evangelisch-Lutherische Kirche in Oldenburg.