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Rundfunk - Häufige Fragen

Meine Mitbewohnerin zahlt für unseren Wohnraum bereits den neuen Rundfunkbeitrag. Muss ich ebenfalls zahlen?

Achtung! Hinweise beachten:
Das auf ortsdienst.de enthaltene Angebot umfasst... weiterlesen

Nein. Der neue Rundfunkbeitrag basiert auf einem einfachen System: Es fällt pro Wohnraum (egal ob Single-Wohnung, Lebenspartnerschaft oder Wohngemeinschaft) grundsätzlich nur ein Beitrag an. Wenn ein Mitbewohner oder eine Mitbewohnerin den Rundfunkbeitrag für den Wohnraum zahlt, ist die Beitragspflicht für alle weiteren Bewohner der Wohnung erfüllt.  

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