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Standesamt - Häufige Fragen

Biologische Elternschaft – Was ist der Unterschied zur juristischen Elternschaft?

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Die biologische Elternschaft bezeichnet normalerweise die biologische Mutter sowie den biologischen Vater eines Kindes, wie sie früher in der Abstammungsurkunde festgehalten wurden. Die biologischen Eltern stellen die leiblichen Eltern dar. Im Gegensatz dazu beschreibt die juristische Elternschaft vielmehr die mit den elterlichen Rechten ausgestatteten Eltern des Kindes. Beispielsweise kann ein Kind aus einer früheren Beziehung der leiblichen Mutter stammen - nach der erneuten Heirat teilt sich die biologische Mutter die juristische Elternschaft mit ihrem neuen Ehemann. 

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