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Ob eine Eheschließung zwischen zwei Verlobten möglich ist, hat der zuständige Standesbeamte vor der Zeremonie eingehend zu prüfen. Insbesondere liegt der Fokus hierbei auf der so genannten Ehefähigkeit, die regelmäßig dann besteht, wenn keine die Eheschließung behindernden Umstände vorliegen. Eine Eheschließung in Deutschland ist z.B. nicht möglich, wenn bereits eine rechtgültige Ehe bei einem der beiden Verlobten besteht, sodass ansonsten eine Doppelehe vorliegen würde.