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Standesamt - Häufige Fragen

Kann man nach der Scheidung wieder seinen Mädchennamen führen?

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Natürlich ist dies prinzipiell möglich. Für Namensänderungen wendet man sich im Allgemeinen an das Standesamt im jeweiligen Wohnort des Antragstellers. Es ist anzuraten, sich im Vorhinein genau darüber zu informieren, welches Standesamt zuständig ist. Man kann sich entweder während der allgemeinen Öffnungszeiten, telefonisch oder via Mail an das Standesamt wenden, um die genauen Formalien für die Namensänderung in Erfahrung zu bringen.

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