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Standesamt - Häufige Fragen

Sind Standesämter für die Führung von Heiratsregistern zuständig?

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Gemäß den gesetzlichen Rahmenbedingungen des Personenstandsgesetzes obliegt den Standesämtern die Führung von Heiratsregistern, wobei dies auch eingetragene Lebenspartnerschaften umfasst. Wenn also eine Urkunde oder eine beglaubigte Kopie einer Heiratsurkunde benötigt wird, kann man sich an das zuständige Standesamt bzw. den jeweiligen Standesbeamten wenden.

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