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Standesamt - Häufige Fragen

Was gibt es für Aufhebungsgründe bei einer Ehe?

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Neben der Ehescheidung kann eine bestehende Ehe durch eine gerichtliche Verfügung, die bei  Vorliegen bestimmter Voraussetzungen durch das zuständige Familiengericht vorgenommen wird, aufgehoben werden. Dazu zählt etwa, wenn einer der Verlobten sich zum Zeitpunkt der Eheschließung in einem Zustand der Bewusstlosigkeit befand (z.B. Rausch, sonstige Störungen der Geistestätigkeiten) oder schlicht nicht wusste, dass es sich um eine Eheschließung handelt. Des Weiteren kann die Aufhebung erfolgen, wenn die Ehe trotz der Geschäfts- oder Eheunmündigkeit eines Verlobten geschlossen wurde. 

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