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Die juristische Elternschaft wird in der Regel beim Standesamt festgehalten. Doch es gibt noch andere Formen der Elternschaft, wie zum Beispiel die soziale Elternschaft. Die soziale Elternschaft bezeichnet allgemein die Rolle der Eltern, die mittels Zuwendung für das Kind und die Übernahme der langfristigen Verantwortung für das Kind übernommen wird. Nicht selten wird vom biologischen Elternteil oder vom juristischen Elternteil die soziale Elternschaft übernommen, wie zum Beispiel als alleinerziehende Mutter oder nach der Trennung vom Partner.