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Standesamt - Häufige Fragen

Was unterscheidet das Personenstandsrechtsreformgesetz vom Personenstandsgesetz?

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Das Personenstandsrechtsreformgesetz (PStRG) ist als eine aktualisierte Form des Personenstandsgesetzes zu verstehen. Das alte Personenstandsgesetz, welches von 1937 stammte und in der Fassung von 1957 weitergeführt wurde, ist mit dem PStRG grundlegend reformiert worden. Nicht zuletzt wurden Änderungen und Aktualisierungen insofern vorgenommen, als dass beispielsweise die elektronische Kommunikationsweise sowie die elektronisch versierte Registerführung deutlich beschrieben werden.

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