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Das ist unterschiedlich. Die Kirchensteuer, die Religionsgemeinschaften in Deutschland von ihren Mitgliedern zur Deckung eigener Kosten/ Bereitstellung von Angeboten einfordern können, richtet sich grundsätzlich nach verschiedenen Faktoren. Als Bemessungsgrundlage dienen vielerorts etwa die Einkommens-, Lohn- und Grundsteuer, andernorts wird lediglich ein Mindestbeitrag erhoben. Die endgültige Festlegung der Steuer erfolgt über die jeweiligen Kirchenleitungen.