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Als Verein wird normalerweise eine freiwillige und auf Dauer angelegte Vereinigung von natürlichen und/oder juristischen Personen bezeichnet. Ein Verein verfolgt ein bestimmtes Ziel oder einen bestimmten Zweck. Dieser Zweck existiert einerseits unabhängig von den Mitgliedern und wird andererseits von den jeweiligen Mitgliedern getragen. Die Vereinsmitglieder bestimmen in Versammlungen über Satzungen und Grundsatzfragen. Außerdem werden durch die Mitglieder nachgeordnete Organe gewählt und deren Aufgabenerfüllung kontrolliert. Wenn die Vereinsmitglieder verschiedenen Ländern und Staaten angehören, wird ein Verein als internationaler Verein bezeichnet. Zu den internationalen Vereinen gehören u. a. völkerrechtliche Vereine, Verbände oder Vereinigungen.