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Vielerorts ist dies möglich. Im Rahmen eines Umzuges kann eine entsprechende Halteverbotsmaßnahme für andere Fahrzeuge den Transport sowie das Ein- und Ausladen des Transportgutes erleichtern. Regional gibt es Unterschiede, doch normalerweise muss man das Halteverbot mehrere Wochen vor dem Umzugstermin beim zuständigen Straßenverkehrsamt beantragen. Im Zuge der Antragstellung kann man sich darüber informieren, wie man die erforderlichen Verkehrszeichen erhält und welche zeitlichen Grenzen für das Halteverbot gelten.