| Welche Unterlagen sind für den Taxischein vorzulegen?Achtung! Hinweise beachten: Das auf ortsdienst.de enthaltene Angebot umfasst lediglich die Auflistung von Adress- und Kontaktdaten von Institutionen wie Behörden oder sonstigen Einrichtungen sowie die an die Allgemeinheit gerichtete Zurverfügungstellung von Informationen. Es handelt sich dabei um ein Angebot eines privaten Unternehmens. ortsdienst.de ist keine Behörde und bietet deshalb auch keinerlei Service- oder sonstigen Leistungen von Behörden an. Insbesondere kann ortsdienst.de keinerlei Auskünfte zu individuellen Verwaltungsangelegenheiten oder -verfahren erteilen. Bitte wenden Sie sich mit Ihren diesbezüglichen Fragen unmittelbar an die für Ihr Anliegen zuständige Stelle bzw. Behörde. Zudem bietet ortsdienst.de keinerlei Rechtsberatung in individuellen Fällen an. Soweit auf ortsdienst.de Rechtsfragen behandelt werden, handelt es sich stets nur um eine an die Allgemeinheit gerichtete Darstellung und Erörterung, unabhängig vom jeweiligen Einzelfall. Bitte wenden Sie sich mit Ihren diesbezüglichen Fragen an einen Rechtsanwalt Ihres Vertrauens oder sonstige, für die individuelle Rechtsberatung im Einzelfall zuständigen Stellen. Für die Richtigkeit und Vollständigkeit der auf ortsdienst.de aufgeführten Informationen wird keine Haftung übernommen. Bitte beachten Sie zusätzlich unsere AGB.... weiterlesen |
Die Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung wird in der Regel vom zuständigen Straßenverkehrsamt erteilt. Diese Fahrerlaubnis ist oft als Taxischein bekannt. Doch nicht nur für Taxifahrer, auch für Führer eines Mietwagens, Krankenkraftwagens oder öffentlichen Verkehrsmittels im Linienverkehr ist diese Erlaubnis verpflichtend. Zu den erforderlichen Unterlagen zählen in der Regel:
- Gültiges Ausweisdokument (Personalausweis/ Reisepass)
- EU-Kartenführerschein
- Führungszeugnis
- Nachweis der körperlichen und geistigen Eignung
- Ggf. Nachweis des Erste-Hilfe-Kurses
Die erforderlichen Unterlagen für den Taxischein können ebenso wie die Gebührenerhebung regional variieren. Man kann sich dazu beim zuständigen Straßenverkehrsamt bzw. bei der Kommunalverwaltung informieren.