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Straßenverkehrsamt - Häufige Fragen

Was ist der blaue Parkausweis?

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Der blaue Parkausweis dient grundsätzlich der Parkerleichterung für Menschen mit schweren Behinderungen. Er richtet sich in erster Linie an Personen mit außergewöhnlichen Gehbehinderungen, an erblindete Personen oder an Menschen mit beidseitiger Amelie oder Phokomelie. Man beantragt den Parkausweis in der Regel bei der Straßenverkehrsbehörde des Wohnortes; über die vorzulegenden Nachweise und Formulare berät das zuständige Amt. Der blaue Parkausweis gilt im Allgemeinen in den Mitgliedstaaten der Europäischen Union. Man ist als Nutzer des blauen Parkausweises in der Regel dazu angehalten, den Parkausweis deutlich sichtbar hinter der Windschutzscheibe anzubringen. 

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