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Straßenverkehrsamt - Häufige Fragen

Welche Behörde ordnet Verkehrsbeschränkungen an?

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Im Allgemeinen obliegt die Anordnung von Verkehrsbeschränkungen der jeweiligen Straßenverkehrsbehörde. Diese kann z.B. im Rahmen von Bauarbeiten oder ähnlichem entsprechende Maßnahmen wie Straßensperren oder Umleitungen anordnen, ebenso wie sie das Anbringen von Verkehrszeichen und Lichtzeichenanlagen koordiniert. Für die Ausführung solcher verkehrsbeschränkenden Maßnahmen ist in der Regel die Straßenmeisterei verantwortlich. Auch die Planung vom Umfang einer Verkehrsbeschränkung hinsichtlich des Gebietsumfanges und der Dauer obliegt im Regelfall dem Straßenverkehrsamt.

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