| Wie hoch sind die Gebühren für eine Fahrschulerlaubnis?Achtung! Hinweise beachten: Das auf ortsdienst.de enthaltene Angebot umfasst lediglich die Auflistung von Adress- und Kontaktdaten von Institutionen wie Behörden oder sonstigen Einrichtungen sowie die an die Allgemeinheit gerichtete Zurverfügungstellung von Informationen. Es handelt sich dabei um ein Angebot eines privaten Unternehmens. ortsdienst.de ist keine Behörde und bietet deshalb auch keinerlei Service- oder sonstigen Leistungen von Behörden an. Insbesondere kann ortsdienst.de keinerlei Auskünfte zu individuellen Verwaltungsangelegenheiten oder -verfahren erteilen. Bitte wenden Sie sich mit Ihren diesbezüglichen Fragen unmittelbar an die für Ihr Anliegen zuständige Stelle bzw. Behörde. Zudem bietet ortsdienst.de keinerlei Rechtsberatung in individuellen Fällen an. Soweit auf ortsdienst.de Rechtsfragen behandelt werden, handelt es sich stets nur um eine an die Allgemeinheit gerichtete Darstellung und Erörterung, unabhängig vom jeweiligen Einzelfall. Bitte wenden Sie sich mit Ihren diesbezüglichen Fragen an einen Rechtsanwalt Ihres Vertrauens oder sonstige, für die individuelle Rechtsberatung im Einzelfall zuständigen Stellen. Für die Richtigkeit und Vollständigkeit der auf ortsdienst.de aufgeführten Informationen wird keine Haftung übernommen. Bitte beachten Sie zusätzlich unsere AGB.... weiterlesen |
Die Fahrschulerlaubnis wird grundlegend notwendig, wenn man eine Fahrschule betreiben möchte. Sie ist ebenso erforderlich, wenn man eine Zweigstelle seiner Fahrschule zu eröffnen beabsichtigt. Man beantragt die Fahrschulerlaubnis sowohl für die Hauptstelle als auch für die Zweigstelle(n) beim Straßenverkehrsamt bzw. der Fahrerlaubnisbehörde. Wie auch viele andere behördliche Genehmigungen ist auch die Fahrschulerlaubnis mit einem Gebührenaufwand verbunden. Die Kosten variieren jedoch einerseits regional, andererseits nach Zweck der Fahrschulerlaubnis (für eine Hauptstelle oder eine Zweigstelle). Insofern kann an dieser Stelle keine detaillierte Auskunft über die Gebührenerhebung bei der Fahrschulgenehmigung gemacht werden. Man kann sich bei diesbezüglichen Fragen an die jeweilige Straßenverkehrsbehörde wenden.