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Für jegliche Erdbau-Maßnahmen an oder unterhalb der Erdoberfläche ist in Deutschland grundsätzlich das Tiefbauamt zuständig. Wenn also die Verkehrsinfrastruktur z.B. in Form neuer Straßen- oder Schienenwege erweitert wird, übernimmt die Behörde die Planung und Errichtung der betreffenden Konstruktionen. Von Erdbau wird in diesem Zusammenhang gesprochen, wenn die ursprüngliche Beschaffenheit des Bodes infolge der Bautätigkeiten verändert wird.