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Umweltamt - Häufige Fragen

Baustellenlärm muss doch auch behördlich geregelt werden, oder?

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Das Umweltamt kümmert sich in der Regel auch um Lärmfragen, da temporäre oder ständige Geräusch- und Störquellen einen nicht unerheblichen Einfluss auf die Lebensbedingungen von Mensch, Tier und Pflanzen haben können. Insofern kann man sich im Rahmen von Beratungen oder allgemeinen Kontaktmöglichkeiten mit der Umweltbehörde auch zum Thema Baulärm bzw. Baustellenlärm informieren. Geregelt wird diese Form der Lärmimmissionen übrigens durch das Bundesimmissionsschutzgesetz.

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